Staatliche Förderung Beim Kauf von Elektrostaplern
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms und der neuen Klimaschutzgesetze der Europäischen Union soll der Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 bis 2030 um 55% reduziert werden. Es gibt viele Ansätze um diese Ziel zu erreichen - unter anderem sollen energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energien gefördert werden.
Hier kommen elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie Elektrostapler und Lagertechnikgeräte ins Spiel. Es gibt Förderprogramme sowohl von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als auch vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die für Unternehmen interessant sein können, die Gabelstapler im EInsatz haben.
Hier kommen elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie Elektrostapler und Lagertechnikgeräte ins Spiel. Es gibt Förderprogramme sowohl von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als auch vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die für Unternehmen interessant sein können, die Gabelstapler im EInsatz haben.
Was wird in welchem umfang gefördert?
Gefördert werden Erstinvestitionen und auch Ersatzinvestitionen in Elektrostapler mit bis zu 40% der Investitionskosten. Die Höhe der Förderung hängt von CO2 Einsparung ab, die die Maßnahme langfristig erbringt und auch die Unternehmensgröße ist ein Faktor für die Förderungshöhe.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern erhalten einen Zuschuss von 700 € pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr. Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erhalten pro eingesparte Tonne CO2 500 €. Begrenzt ist die Förderung auf maximal 40% der Investitionkosten.
Die Förderung ist auf den Neukauf von Elektrostaplern ausgerichtet. Wer einen Elektrostapler gebraucht kauft, kann derzeit leider keine Förderansprüche geltend machen. Gefördert werden aber auch Ersatzanschaffungen. Wer also einen Dieselstapler gebraucht gekauft hat und nun auf einen Elektrostapler umsteigen möchte, kann von der Förderung profitieren. Die maximale Fördersumme liegt bei 40% der förderfähigen Investitionskosten und 900 € pro eingesparter Tonne CO2.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Die Voraussetzungen für die Förderung sind:
> Es handelt sich um eine Neuinvestition
> Bei einer Ersatzinvestition muss ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ersetzt werden
> Der neue Elektrostapler wird gekauft oder über maximal 24 Monate geleast
> Der neue Elektrostapler wird ausschließlich am Unternehmensstandort des Subventionsempfängers genutzt
> Antragsteller ist ein privates oder kommunales Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Deutschland
> Es liegt ein detailliertes Konzept zur geplanten Energieeinsparung vor
Folgende Informationen benötigt man zur Vorabprüfung der Förderhöhe
- Angebot zur Neuinvestition
- Datenblatt und Verbrauchswerte des neuen und alten Fahrzeugs oder eines Vergleichsfahrzeugs
- Vorraussichtliche Nutzungsdauer (Betriebsstunden)
- Angaben zum Antragsteller (Unternehmensdaten, Jahresumsatz, Betriebsgröße)
Selbstverständlich stehen die Gabelstaplerhändler beim Kauf eines Elektrostaplers gerne mit Rat und Tat zur Seite.