Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Supralift ist eine Internet-Plattform der Supralift GmbH & Co. KG ("Supralift") für die Vermarktung von gebrauchten Wirtschaftsgütern, insbesondere Flurförderzeugen, ("Gegenstände") über das Internet im Bereich des B2B-Geschäfts (Business to Business, von/an Unternehmen).
2. Teilnehmer der Plattform können Hersteller bzw. gewerbsmäßige Händler für Flurförderzeuge (beide im Folgenden kurz "Händler" genannt) und gewerbliche Abnehmer ("Endkunden") sein.
3. Der Händler, der beabsichtigt einen Gegenstand zu veräußern ("Anbieter"), kann diesen auf einem allgemein zugänglichen Marktplatz Endkunden ("Endkundenmarkt") und auf einem mittels Benutzernamen und Kennwort im Zugang beschränkten Marktplatz anderen Händlern ("Händlermarkt") als Kaufinteressenten anbieten. Die Vermarktung erfolgt nach Wahl des Anbieters im Wege einer Veräußerung durch Platzieren eines Angebots auf den Internet-Seiten von Supralift ("Inserat"). Supralift ermöglicht den Teilnehmern die Anbahnung von Kaufverträgen (Inserat).
Im Verkaufsformat Inserat erfolgt der Vertragsabschluss direkt zwischen Anbieter und Kaufinteressent ohne weitere Beteiligung von Supralift. Kaufverträge kommen stets ausschließlich zwischen den Teilnehmern, also dem Einlieferer bzw. Anbieter auf der Veräußererseite und dem Bieter bzw. dem das Angebot abgebenden Teilnehmer auf der Käuferseite, zustande. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei Vertragsabschluss und -durchführung obliegt allein diesen Vertragsparteien. Die Vertragsparteien stellen Supralift auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die von einem Teilnehmer aus oder im Zusammenhang mit (i) Inseraten oder (ii) Vertragsabschlüssen oder der Durchführung von Verträgen gegen Supralift geltend gemacht werden, soweit Supralift nicht gemäß Ziffer VIII. haftet.
II. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen jeder Art, die Supralift im Zusammenhang mit der Internet-Plattform gegenüber Händlern und Endkunden erbringt. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Diese AGB von Supralift gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Teilnehmer erkennt Supralift nicht an, es sei denn, Supralift hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Supralift behält sich vor, diese AGB zu ändern, wenn rechtliche Gründe dies erfordern, wenn sich der Leistungsumfang ändert, oder wenn eine Steigerung der Betriebskosten dies erfordert. Änderungen dieser AGB teilt Supralift den Teilnehmern per e-mail an die im Nutzerkonto angegebene Adresse mit. Wird diesen Änderungen nicht unmittelbar (innerhalb von 4 Wochen) widersprochen, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei Widerspruch gilt der Vertrag nach Abwicklung der zur Zeit der Änderungen gültigen Rechtsgeschäfte auf Basis der alten AGB und Supralift behält sich vor, solche Verträge zu kündigen.
III. Anmeldung zur Teilnahme an der Internet-Plattform und Nutzung derselben
1. Händler melden sich bei Supralift schriftlich an. Mitarbeiter von Supralift informieren sich daraufhin, ob dieser Händler die Qualitätsanforderungen von Supralift erfüllt. Wenn der Händler die Anforderungen erfüllt, wird er von Supralift zugelassen. Supralift behält sich vor, die Zulassung in Einzelfällen zu verweigern.
2. Der Händler ermächtigt Supralift durch Anmeldung, seine Daten zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Weiter ermächtigt er Supralift, in dem Format Inserat seinen Namen, Adresse und sonstige Kontaktdaten zu veröffentlichen. Die Zulassung zu der Plattform erfolgt durch Vergabe von Benutzernamen und Kennwort. Alle Daten des Händlers werden ausschließlich zur Abwicklung von Rechtsgeschäften sowie für den Betrieb der Plattform gespeichert und verwendet. Diese Ermächtigung kann jederzeit schriftlich oder per e-mail an die Adresse service@supralift.com widerrufen werden.
3. Mit der Absendung der Anmeldung versichert der Händler, Unternehmer (§ 14 BGB) zu sein. Verbrauchern (§ 13 BGB) ist die Nutzung der Plattform untersagt. Der Händler wird Supralift über Änderungen bezüglich der gegebenen Informationen unverzüglich informieren. Ein Anspruch des Händlers auf Zulassung zu der Plattform besteht nicht. Supralift behält sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Zulassung zurückzuziehen.
4. Der Händler identifiziert sich durch seinen Benutzernamen und sein Kennwort. Er sorgt durch geeignete Maßnahmen für die Vertraulichkeit dieser Informationen, so dass kein Unbefugter ohne sein Einverständnis mit diesen Informationen auf der Plattform aktiv werden kann. Benutzername und Kennwort werden durch Supralift an die Händler nach Anmeldung vergeben.
5. Der Anbieter kann für den Gegenstand über die Plattform von Supralift lediglich ein unverbindliches Angebot machen (Inserat). Für die Übertragung der Angebotsdaten stellt Supralift neben den üblichen Übertragungswegen Standardschnittstellen für den Datentransfer von Computersystem des Händlers zur Supralift - Datenbank zur Verfügung.
6. Supralift behält sich vor, die Form der Vermarktung der Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verändern, auf bestimmte Zeit oder in Teilen oder auch endgültig und vollständig einzustellen.
7. Der Abtransport der über die Plattform erworbenen Gegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers, sofern der Anbieter nicht etwas anderes angegeben hat. Als Standard-Lieferbedingung ist die Lieferung ab Standort des Gegenstandes eingestellt. Will der Anbieter davon abweichen, müssen die entsprechenden Angaben im Angebot vom Händler geändert werden. Das Betreten des Geländes, auf dem sich die Gegenstände befinden, zum Zweck des Abtransports erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Supralift ist bestrebt, in allen Veröffentlichungen auf der Plattform die Urheberrechte der verwendeten Bildmaterialien zu beachten, von Supralift selbst angefertigte Bildmaterialien zu nutzen oder auf lizenzfreie Bildmaterialien zurückzugreifen. Alle auf der Plattform genannten und durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts. Darstellungen auf der Plattform enthalten keine Aussage darüber, dass der dargestellte Inhalt nicht durch Rechte Dritter geschützt ist. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Bildmaterialien oder Texten von Supralift in jedweder Weise bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis von Supralift.
9. Um verschiedene mit der Plattform beabsichtigte Geschäftsmodelle verwirklichen zu können, behält Supralift sich vor, verschiedenen Teilnehmern nach eigenem Ermessen in unterschiedlichem Umfang Zugang zur Plattform und zum Erwerb von Gegenständen zu gewähren.
Insbesondere kennen und akzeptieren Händler und Endkunden die Unterscheidung in Endkundenmarkt und Händlermarkt:
Die Angebote auf dem Endkundenmarkt sind frei einsehbar. Das Einstellen von Angeboten ist nur registrierten Händlern möglich.
Der Händlermarkt soll Angebote und Gesuche bieten, die spezifischen Bedürfnissen von Händlern entsprechen. Die Entscheidung, ob ein Angebot oder Gesuch zum Händlermarkt zugelassen wird, obliegt allein Supralift. Der Händlermarkt ist Händlern vorbehalten. Händler können für die Zulassung zum Händlermarkt entweder eine einfache oder eine Vollregistrierung erhalten. (i) Mit einer einfachen Registrierung erwerben Händler die Gelegenheit, auf dem Händlermarkt zu kaufen. (ii) Mit einer Vollregistrierung erwirbt der Händler darüber hinaus die Möglichkeit, Gegenstände auf dem Händlermarkt zum Verkauf anzubieten und Gesuche anderer Teilnehmer zu sehen.
10. Der Zugang des Händlers zu den passwortgeschützten Bereichen kann im Rahmen eines "Instant Login" erfolgen. Beim Instant-Login muss sich ein registrierter Händler auf www.supralift.com nur einmal mit seinem Benutzernamen und Passwort anmelden. Seine Benutzerkennung wird auf dem zu diesem Zeitpunkt genutzten Computer in einem lokalen Cookie gespeichert. Die Cookiefunktion muss daher im Browser des Händlers aktiviert sein. Bei einem erneuten Aufruf von www.supralift.com auf diesem speziellen Computer wird der Händler sofort in den Bereich automatisch eingeloggt, für den er registriert ist. Wenn der Händler die automatische Anmeldung nicht wünscht, kann er dieses über eine Auswahl in der Anmeldemaske deaktivieren. Voraussetzung für die Nutzung des Instant-Login ist, dass der Computer des Händlers die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt (insbesondere muss die Verwendung der von Supralift stammenden Cookies zugelassen sein).
IV. Preise und Zahlungen
1. Die Nutzung der Internet-Plattform von Supralift ist für den Endkunden kostenlos.
2. Die einfache Registrierung eines Händlers bei Supralift, die nur zum Kauf auf dem Händlermarkt berechtigt, ist kostenlos.
3. Der Erwerb einer Vollregistrierung für Händler erfolgt zu von Supralift bekannt gegebenen Preisen.
Für weitergehende Leistungen seitens Supralift, etwa in Form von besonderen Geschäftsmodellen, werden die bekannt gegebenen Preise berechnet.
4. Auf der Plattform genannte Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anderes genannt.
5. Erfüllungsort für Zahlungen an Supralift ist Frankfurt / M.
6. Die Aufrechnung sowie die Geltendmachung von - auch kaufmännischen -Zurückbehaltungsrechten durch den Anbieter gegenüber Supralift ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Regelungen für die Variante "Inserat"
1. Im Rahmen des Verkaufsformats "Inserat" stellt der Anbieter Informationen über die angebotenen Gegenstände, insbesondere über seine Preisvorstellung zur Verfügung. Dabei gibt der Anbieter selbst kein Angebot im Rechtssinne ab. Seine Angaben verstehen sich sämtlich als Aufforderung an die Händler bzw. Endkunden, ihrerseits rechtlich verbindliche Angebote abzugeben. Der Anbieter kann seine Aufforderung jederzeit zurückziehen und ist hieran nicht gebunden.
2. Der Kaufinteressent wendet sich direkt an den Anbieter, der das Inserat auf den Marktplatz eingestellt hat. Ein Vertrag wird zwischen dem Kaufinteressenten und dem Anbieter direkt und zu den jeweils zwischen diesen vereinbarten Bedingungen ohne Beteiligung von Supralift geschlossen. Dabei steht es im freien Ermessen des Anbieters, welches Angebot er annimmt.
VI. Regelungen für besondere Geschäftsmodelle
1. Business Rule (Pool-Angebote)
Auf dem Endkundenmarkt können mehrere Händler ihre angebotenen Gegenstände in einem Pool zusammenfassen. In der Darstellung gegenüber Endkunden erscheinen alle Gegenstände des Pools als ein geschlossener Gesamtbestand. Als Ansprechpartner für den Gesamtbestand wird dem Endkunden immer der Händler angezeigt, der für diesen Kunden regional zuständig ist. Die Definition der Zuständigkeit nach Ländern, Regionen und Postleitzahlen bzw. -bereichen geben die Händler eines Pools Supralift vor. Ihnen obliegt die Pflicht, bei Änderungen der Zuständigkeiten Supralift so zu informieren, dass Supralift die Pflege der Zuständigkeitsangaben im Marktplatz vornehmen kann.
2. In Kommission anbieten
Für seinen Bestand an angebotenen Gegenstände auf dem Händlermarkt erklärt sich ein Händler gegenüber ausgewählten anderen Händlern bereit, seine angebotenen Flurförderzeuge in einen definierten Kommissionsbestand zu stellen. Auf diesen Fahrzeugbestand können die so autorisierten Händler dann zugreifen, Fahrzeuge auswählen, in ihr Angebot aufnehmen und diese unter eigenem Namen anbieten. Die Fahrzeuge werden somit sowohl im Bestand des ursprünglichen Anbieters der Fahrzeuge als auch im Bestand des Kommissionsverkäufers angezeigt. Die autorisierten Händler können bestimmte Verkaufsangaben gegenüber den Endkunden ändern. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Fahrzeuge aus diesem Bestand auf dem Händlermarkt mit den Konditionen für den Verkauf an Händler anbieten. Der ursprüngliche Anbieter verpflichtet sich nicht, die Fahrzeuge auch tatsächlich über den in Kommission verkaufenden Händler zu verkaufen. Löscht der Besitzer der Fahrzeuge diese aus dem angebotenen Bestand oder zieht er diese in den zurückgehaltenen Bestand zurück, werden die Kommissionsangebote der autorisierten Händler automatisch gelöscht.
3. Spiegelung
Um den Datenpflegeaufwand für die Händler zu verringern, bietet Supralift die Spiegelung (Replikation) des in Supralift gepflegten Datenbestandes auf die Internetseite des Händlers an. Dabei wird die Internetseite des Händlers an den entsprechenden Stellen mit dem zugehörigen Datenbestand von Supralift verlinkt, so dass die Angebote des Händlers auf seiner Internetseite in dem von ihm definierten Design angezeigt werden. Der Händler hat Supralift Änderungen zu den angebotenen Gegenständen unverzüglich mitzuteilen.
4. Intranet
Supralift bietet interessierten Händlern die Möglichkeit an, ein eigenes Intranet zu bilden. Hierbei werden die mit einer Kennzeichnung für das Intranet versehenen Angebote eines Händlers den speziell für dieses Intranet definierten Händlern angezeigt. Supralift stellt in diesem Intranet weitergehende Dienstleistungen zur Verfügung, die von den Intranetteilnehmern genutzt werden können. Die Definition des Teilnehmerkreises, sowie der angebotenen Dienstleistungen erfolgt durch den Auftraggeber / Kundenadministrartor. Das Einstellen der Fahrzeugangebote erfolgt ausschließlich durch die Teilnehmer.
5. Private Markets
Bei der Definition eines Private Market nimmt ein Händler eine Auswahl von anderen, bei Supralift registrierten Händlern vor. Dieser Gruppe von Händlern kann der anbietende Händler spezielle Gegenstände anbieten, welche den übrigen Händlern nicht angezeigt werden.
VII. Gewährleistung
1. Der Anbieter verpflichtet sich, die an Supralift übermittelten Informationen über den zu veräußernden Gegenstand sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und Supralift unverzüglich zu informieren, wenn der betreffende Gegenstand nicht mehr verfügbar ist oder sich die Angaben sonst geändert haben. Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Insbesondere muss er alle wesentlichen Eigenschaften und Merkmale des angebotenen Gegenstands wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, die für seinen Geschäftsbetrieb geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, voll umfänglich zu beachten und sichert zu, dass die von ihm abgegebenen Verkaufs- bzw. Kaufgesuche nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen Eigentums-, Pfand- oder sonstige dingliche Rechte oder gegen Patent-, Marken- und sonstige Schutzrechte. Weiter verpflichtet sich der Anbieter, keine Gegenstände anzubieten, deren Angebot gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt, deren Verkauf verboten ist oder einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf. Er verpflichtet sich zudem, Benutzerkennung und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Anbieter hält Supralift von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Supralift geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
2. Da der Kaufvertrag jeweils zwischen dem Anbieter und dem Käufer zustande kommt, übernimmt Supralift keinerlei Gewährleistungsverpflichtungen im Hinblick auf die veräußerten Gegenstände. Etwaige Gewährleistungsverpflichtungen bestehen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auf der Basis des zwischen diesen geschlossenen Vertrags. Die Angaben in der Beschreibung des Anbieters, insbesondere technische Daten, Maße, Mengenangaben oder die Bezugnahme auf Qualitätsstandards, sind keine zugesicherten Eigenschaften, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. In beiden Verkaufsformaten kann der Anbieter eine Gewährleistung festlegen, deren zeitlichen und inhaltlichen Umfang er frei bestimmt. Sofern der Anbieter nichts anderes angibt, erfolgt das Angebot der Gegenstände wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
3. Soweit Supralift eine Bewertung der Gegenstände vornimmt, handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Einschätzung aufgrund von Erfahrungswerten. Diese Einschätzung nimmt Supralift ausschließlich auf Basis der Angaben des Anbieters vor, welche von Supralift nicht weiter überprüft werden. Die Bewertungen stellen keine Wert- oder Beschaffenheitsgarantien seitens Supralift dar.
4. Kommt ein Teilnehmer seinen nach diesen Bestimmungen bestehenden Verpflichtungen nicht nach, ist Supralift berechtigt, ihn von einer weiteren Teilnahme an der Plattform auszuschließen. Die Geltendmachung eines Supralift daneben entstandenen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Supralift von sämtlichen Schäden freizustellen, die bei Supralift durch fehlerhafte oder virenbehaftete Daten des Teilnehmers entstehen.
VIII. Haftung
1. Supralift haftet gegenüber den Teilnehmern für eigenes Verhalten sowie dasjenige seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden.
2. Die in diesen AGB beschriebenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Supralift, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Supralift oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Supralift liegen, kommt eine Haftung von Supralift nur in Betracht, falls Supralift positive Kenntnis von den Inhalten und Informationen der Seiten hat und es Supralift sowohl technisch möglich als auch zumutbar wäre, die Nutzung im Falle gesetzwidriger Inhalte und Themen zu unterbinden. Supralift hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und künftige Gestaltung und auf die Ausrichtung der Inhalte und Angebote der verlinkten Seiten und distanziert sich daher von jeglichen Inhalten und Angeboten aller verlinkten fremden Internetseiten, die nach der Einrichtung des Links verändert wurden. Dies bezieht sich auf alle auf der Plattform gesetzten Links sowie auf alle Einträge in von Supralift eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Pinnwänden und Mailinglisten. Für rechtswidrige, unrichtige oder lückenhafte Informationen oder Angebote und für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung derart dargebotener Inhalte entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf die mittels Link verwiesen wurde.
4. Als Orientierungshilfe bei der Preisermittlung in verschiedenen Währungen können die Teilnehmer einen Währungsrechner verwenden. Es handelt sich hierbei um einen kostenfreien Service, der keinen Bestandteil des Angebots zur Nutzung von Supralift darstellt. Supralift übernimmt keinerlei Gewähr im Zusammenhang mit der Nutzung des Währungsrechners, etwa für die Aktualität der Umrechnungskurse oder sonst für die Richtigkeit der mit Hilfe des Währungsrechners ermittelten Preise.
5. Supralift übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Internetseite http://www.supralift.com und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Supralift übernimmt zudem keine Gewähr für die Aktualität des auf der Plattform präsentierten Angebots.
6. Das Recht zur Nutzung der Plattform besteht nur im Rahmen des zumutbar technisch Möglichen. Vorbehaltlich der Einschränkungen in obigen Ziff. 1. und 2. haftet Supralift nicht für die fehlerhafte Anzeige von Angeboten, Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Internetseite und die Aktualität der Angaben. Zeitweilige Beschränkungen in der Verfügbarkeit können sich durch Wartungsarbeiten (deren Durchführung im alleinigen Ermessen von Supralift liegt), durch rechtswidriges Verhalten Dritter, durch technische Störungen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- oder Softwarefehler etc. ergeben.
IX. Beendigung der Teilnahme
Supralift kann die Zulassung des Teilnehmers jederzeit zurückziehen. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Plattform von Supralift, wenn nicht vertraglich anders geregelt, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich oder per e-mail an die Adresse service@supralift.com beenden. Entstandene Zahlungspflichten bleiben bestehen.
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Ist der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen Supralift und dem Teilnehmer Frankfurt am Main. Darüber hinaus kann jeder Teilnehmer von Supralift vor den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes in Anspruch genommen werden.
2. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Supralift und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
3. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen von der Unwirksamkeit unberührt.