Tragfähigkeit
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Tragfähigkeit (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Die technischen Regeln in Europa kennen zwei Definitionen der Tragfähigkeit: Die Nenntragfähigkeit und die wirkliche Tragfähigkeit.
Das hat den Sinn, den Vergleich der Grundmodelle verschiedener Hersteller zu erleichtern. Während sich die Nenntragfähigkeit auf
genormte Hubhöhen und Lastschwerpunktabstände bezieht, bezieht sich die wirkliche Tragfähigkeit auf alle anderen Hubhöhen und ist
durch entsprechende Standsicherheitsversuche zu ermitteln. Ein wesentliches Kennzeichen der Flurförderzeuge ist die Tragfähigkeit,
auch Traglast oder fälschlich Tragkraft genannt. Von der Tragfähigkeit spricht man bei allen Flurförderzeugen außer bei Schleppern.
Bei Schleppern ist das Leistungskennzeichen die Zugkraft und die Anhängelast. Die Hersteller müssen
die Nenntragfähigkeit der Fahrzeuge angeben. Bei Hochhubgeräten wird die Tragfähigkeit anders ermittelt als bei den Niederhub und
Plattformwagen. In diesem Zusammenhang interessieren die Tragfähigkeiten der Hochhubgeräte. Hierbei handelt es sich um „fahrbare,
zweiarmige Hebel“. Dabei ist der Drehpunkt des Hebels die Vorderachse des Fahrzeugs. Theoretisch könnte allerdings der Drehpunkt
auch auf der Hinterachse liegen, und zwar dann, wenn bei großen Hubhöhen eine zu große Rückwärtsneigung des Hubmastes auftritt.
Deshalb reduzieren die Hersteller in solchen Fällen die Rückwärtsneigung.
Nenntragfähigkeit
Die Nenntragfähigkeit ist bei bestimmten Norm-Hubhöhen und genormten Lastschwerpunkt Abständen zu ermitteln. Die Tabelle
„Tragfähigkeit Kenndaten der Flurförderzeuge“ zeigt Nenntragfähigkeiten in Beziehung zu genormten Hubhöhen und genormten
Lastschwerpunktabständen. Für Flurförderzeuge für besondere Anwendungen darf der Lastschwerpunktabstand entsprechend der Anwendung
festgelegt werden. Die Nenntragfähigkeit muss auf dem Fabrikschild ausgewiesen sein. Sie kann aber auch auf dem Tragfähigkeitsschild
angegeben werden; jedoch so, dass sie mit der wirklichen Tragfähigkeit nicht verwechselt werden kann.
Wirkliche Tragfähigkeit
Die wirkliche (tatsächliche) Tragfähigkeit kann von der Nenntragfähigkeit abweichen. Sie ist durch entsprechende
Standsicherheitsversuche zu ermitteln. Sie kann bedingt sein durch eine von der Norm abweichende Hubhöhe, einen von der Norm
abweichenden Lastschwerpunkt oder durch die Verwendung von abnehmbaren Anbaugeräten.
Berechnung der Tragfähigkeit
Die wirkliche Tragfähigkeit bei verschiedenen Schwerpunktabständen kann aber auch rechnerisch ermittelt werden, wenn man das
Nennmoment des Gabelstaplers kennt. Dazu muss man die Werte mit Hilfe der Tragfähigkeitstabelle wie folgt ermitteln:
Q = Nenntragfähigkeit, x = vorderer Überhang, c = Lastschwerpunktabstand. Das Nennmoment wird in mkg angegeben. Daraus ergibt sich
die Formel: mkg = Q (x + c ) Wenn Q = 2.000 kg, x = 475 mm und c = 500 mm ist, errechnet sich das Nennmoment wie folgt:
mkg = 2.000 (475 + 500) = 1.950.000 Durch Umstellung der Formel kann dann nun die Tragfähigkeit bei jedem veränderten
Lastschwerpunktabstand wie folgt gesucht werden:
Tragfähigkeit - Diese Tabelle ermöglicht das schnelle Auffinden der Tragfähigkeiten für Frontgabelstapler von 1.000 bis 6.000 kg bei Lastschwerpunktabständen von 500 bis 1.600 mm.
Tragfähigkeit Diese Diagramme informieren über Tragfähigkeiten in Abhängigkeit von verschiedenen Masten, Hubhöhen, Bereifungen und Lastschwerpunktabständen.
Obere Reihe: Tragfähigkeiten von Staplern mit Teleskop- und Freivollsicht (NiHo)-Hubgerüsten und Luft (SE)-Reifen (links) sowie Vollreifen (rechts).
Untere Reihe: Tragfähigkeiten von Staplern mit Dreifachhubgerüsten und Luft (SE)-Reifen (links) sowie mit Vollreifen (rechts).